Kliniken warnen vor Einsparrisiken und Versorgungsengpässen

Beitragsstabilität darf nicht auf Kosten der Versorgung gehen

Pressekonferenz zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am Klinikum Kassel

Kassel. Angesichts der aktuellen Diskussionen um das geplante GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)-Beitragssatzstabilisierungsgesetz warnten Vertreter nordhessischer Kliniken und Klinikträger während einer Pressekonferenz vor erheblichen negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung in Nordhessen.

Dr. Michael Knapp, Vorstandsvorsitzender der Gesundheit Nordhessen (GNH), Johannes Brack, kaufmännischer Geschäftsführer des Klinikum Kassel, Helmut Zeilfelder, Pflegedirektor des Klinikum Kassel und des Krankenhaus Bad Arolsen, Sassan Pur, Geschäftsführer der Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH und Michael Schmidt, Geschäftsführer der Marien-Elisabeth-Kliniken Kassel gGmbH kamen am Dienstag, 9. Juni, zu einer gemeinsamen Pressekonferenz zusammen, um zu warnen: Aus Sicht der Kliniken drohen durch die geplanten Regelungen nicht nur finanzielle Engpässe, sondern auch strukturelle Risiken, die die medizinische Versorgung in Ballungsräumen und ländlichen Regionen in Nordhessen gleichermaßen gefährden.

 Kurzfristige Kosteneinsparungen verhindern einen konsequenten Transformationsprozess
„Als Vertreter nordhessischer Kliniken unterstützen wir eine strukturierte Transformation der Krankenhauslandschaft“, sagt Dr. Michael Knapp, Vorstandsvorsitzender der Gesundheit Nordhessen (GNH), zu der das Klinikum Kassel und das Krankenhaus Bad Arolsen gehören. „Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kollidiert mit der Umsetzung einer gut vorbereiteten und systematischen Krankenhausreform in Hessen; und dies kurz vor der Ziellinie. In der zweiten Jahreshälfte 2026 werden den hessischen Krankenhäusern ihre zukünftigen Rollen durch das Land Hessen zugewiesen. Die zusätzliche Unsicherheit und kurzfristigen Belastungen treffen die Krankenhäuser in einer Phase, in der wir uns auf die Krankenhausreform vorbereiten. Eine nachhaltige Verbesserung der Finanzierungsprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt nicht in pauschalen Kürzungen, sondern in einer konsequenten Umsetzung von Strukturreformen in allen Teilen des Gesundheitswesens.

Wir fordern Bund und Länder daher dringlich auf, alle Spielräume für eine beschleunigte Umsetzung der Krankenhaus- und Notfallreform zu nutzen und die umgehende Etablierung einer tatsächlich fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung sicherzustellen.“

Krankenhaussektor ohnehin schon bundesweit finanziell angespannt
Johannes Brack, kaufmännischer Geschäftsführer des Klinikum Kassel, ergänzt „In einem bereits stark regulierten und finanziell angespannten Krankenhaussektor schreiben laut Prognosen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) 60 bis 70% der Kliniken 2025 rote Zahlen. Da rund 80% der Kosten fix sind und die Vergütung durch Landesbasisfallwerte sowie regulatorische Vorgaben kaum flexibel anpassbar ist, bleibt wenig Spielraum für Einsparungen.

Allein die hier anwesenden Krankenhausvertreter erwarten in ihren Häusern durch die im beabsichtigten Gesetz hinterlegten Maßnahmen eine Budgetkürzung von ca. 24 Mio. € bzw. 5% des jeweiligen Gesamtbudgets – das entspräche im Stadtkrankenhaus Korbach einer zusätzlichen Ergebnisbelastung von ca. 2 bis 3 Mio. Euro, in den Marien-Elisabeth-Kliniken von ca. 6,5 Mio. Euro und im Klinikum Kassel von ca. 15 Mio. Euro pro Jahr“, so Brack weiter.

Forderung nach verlässlicher Finanzierung für faire Löhne
Die Beschäftigten im Krankenhaus leisten täglich Herausragendes für die Patient*innen in Nordhessen. Um diese Qualität zu sichern, müssen Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden – mit wettbewerbsfähigen Gehältern und verlässlichen Tarifstrukturen.

„Unsere Mitarbeitenden sind das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Ohne sie funktioniert kein Krankenhaus“, erklärt Sassan Pur, Geschäftsführer der Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH. Doch genau diese Beschäftigten geraten zunehmend unter Druck.

Grund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Beiträge stabilisieren soll, den Kliniken aber erhebliche Mittel entzieht. Besonders kritisch ist der Wegfall des vollständigen Tarifausgleichs, wodurch steigende Personalkosten nicht refinanzierbar werden. „Krankenhäuser können ihre Preise nicht einfach erhöhen. Wie faire Lohnsteigerungen künftig finanziert werden sollen, ist völlig unklar“, so Pur weiter.

Zuschläge, Zusatzleistungen und Anreize zur Mitarbeiterbindung sind vielerorts nicht mehr wirtschaftlich tragbar. Das Krankenhaus appelliert an die hessischen Abgeordneten, sich für eine verlässliche Finanzierung einzusetzen. „Wer gute Versorgung will, muss auch gute Arbeitsbedingungen ermöglichen. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen dürfen nicht die Verlierer der Sparpolitik werden. Traurig, dass wir hier als Bittsteller auftreten müssen. Unser Fachkräfte hätten mehr Wertschätzung verdient!“, betont Sassan Pur.

Finanzstabilisierung nicht gegen Versorgungssicherheit ausspielen
Mit der Einführung des Pflegebudgets im 2020 ist es gelungen, Fehlentwicklungen des DRG-Systems zu korrigieren. Das Pflegebudget bedeutet, dass Pflegeleistungen 1:1 refinanziert werden; Krankenhäuser können hier bedarfsgerecht Pflegekräfte einstellen und entwickeln. „Dies soll auch dazu führen, dass die Attraktivität des Pflegeberufes wieder steigt“, kommentiert Helmut Zeilfelder, Pflegedirektor der GNH.

Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, Pflege nicht mehr vollständig zu refinanzieren – im Gegenteil; das sogenannte Pflegebudget solle „gedeckelt“ werden. Damit gerate die Pflege wieder unter ökonomischen Druck.

„Finanzstabilisierung darf nicht gegen Versorgungssicherheit ausgespielt werden“, sorgt sich Pflegedirektor Helmut Zeilfelder.

Mit der geplanten Fortschreibung des Budgets auf Basis des Vorjahresbudgets und der Begrenzung über den Veränderungswert werde die Pflege wieder zu einer Kostenvariablen. Hinzu komme die Rücknahme der vollständigen Tarifrefinanzierung. Damit steige der finanzielle Druck auf die Krankenhäuser, bisher refinanzierte Stellen geraten unter Druck und notwendige Personalentwicklungen werden verhindert oder zumindest deutlich erschwert.

 Wunsch nach weniger Bürokratie und Gefahr höherer MD-Prüfquoten
„Krankenhäuser stehen bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht sich die Situation weiter zu verschärfen – insbesondere durch unverändert hohe bürokratische Anforderungen und die aufwendigen Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes (MD)“, sagt Michael Schmidt, Geschäftsführer der Marien-Elisabeth-Kliniken Kassel gGmbH.

Allein die Vorbereitung, Begleitung und Nachbearbeitung von MD-Prüfungen binde in allen Kliniken erhebliche personelle Ressourcen. Beschäftigte, die eigentlich für die Patientenversorgung oder die Organisation des Krankenhausbetriebs benötigt werden, müssten sich stattdessen mit Dokumentationspflichten, Nachweisen und Verwaltungsaufgaben beschäftigen. Dies verursache hohe Kosten, ohne einen unmittelbaren Mehrwert für die Versorgung der Patient*innen zu schaffen.

„Dokumentation und allgemeine Bürokratie in Medizin und Pflege hat sich derartig erhöht, dass Schätzungen zufolge mit einer radikalen Vereinfachung der Vergütungsbestimmungen und den damit einhergehenden Anforderungen an Dokumentation bis zu 40 % der Arbeitszeit von Ärzt*innen und 33 % der Arbeitszeit von Pflegekräften eingespart werden könnten“, erklärt Schmidt. „Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die Krankenhäuser entlastet statt zusätzlich belastet. Unser Ziel ist nicht weniger Qualität, sondern mehr Zeit für die Menschen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind“, so der Geschäftsführer weiter.

 Fazit und zentrale Botschaft:
Beitragssatzstabilität darf nicht auf Kosten der Versorgung gehen

Die Kliniken appellieren eindringlich an Politik und Öffentlichkeit, die gesundheitliche Infrastruktur nicht durch kurzfristige Maßnahmen zu gefährden. Man unterstütze die geplante systematische Transformation der Krankenhausversorgung, wie sie zum Beispiel vom Land Hessen strukturiert vorbereitet und umgesetzt wird. Ziel müsse es sein, Beitragsstabilität zu erreichen und gleichzeitig Krankenhäuser systematisch für die Zukunft aufzustellen, ohne dass die Versorgung der Bevölkerung darunter leide – so die einhellige Meinung aller Podiumsteilnehmer.

 

Zum Hintergrund
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde am 6. März im Bundesrat verabschiedet. Im Anschluss begannen alle Bundesländer, die Umsetzung der Krankenhausreform vorzubereiten. Das nun vorgeschlagene GKV-Beitragssatz-stabilisierungsgesetz soll die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren, indem es unter anderem den Krankenhäusern dafür Mittel in Milliardenhöhe entzieht. Eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung sowie ein Konterkarieren der dringend notwendigen Krankenhausreform sind zu befürchten.

 

Foto (GNH/I.Eisel): (von links) Dr. Michael Knapp, Vorstandsvorsitzender der Gesundheit Nordhessen (GNH), Michael Schmidt, Geschäftsführer der Marien-Elisabeth-Kliniken Kassel gGmbH, Helmut Zeilfelder, Pflegedirektor des Klinikum Kassel und des Krankenhaus Bad Arolsen, Sassan Pur, Geschäftsführer der Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH und Johannes Brack, kaufmännischer Geschäftsführer des Klinikum Kassel.

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