Informationen zum System - Meldungen

Hinweisgebersystem der Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH

Das Stadtkrankenhaus Korbach hat für alle bestehenden Gesellschaften auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen das Hinweisgebersystem eingerichtet.

Hierfür haben wir auch eine digitale Möglichkeit mit der Software „Intralean“ installiert. Sie können Hinweise über Regelverstöße und Missstände über ein digitales System melden.

Wir bieten mit dem System eine mit den neuesten Techniken gesicherte Kommunikationsplattform, die die Abgabe der Meldungen ermöglicht. Das System wird von dem spezialisierten Dienstleister mit der Software begleitet und innerhalb unseres Klinikverbundes steht uns als zentrale Ansprechpartnerin Mareike Richter im Rahmen der Stabsstelle Projekt- und Unternehmensentwicklung zur Verfügung.

Schutz aller Beteiligten – die Nutzung des Hinweisgebersystems ist freiwillig.
Das Hinweisgebersystem soll die Regelkommunikation nicht ersetzen, sondern dient der Meldung von Verdachtsfällen auf einen Gesetzesverstoß oder Missstand. Wir wahren in diesem Zusammenhang die Vertraulichkeit der Hinweisgeber. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass bewusste Falschmeldungen und Verleumdungen Konsequenzen nach sich ziehen können. 

Anonyme Hinweise werden nicht bearbeitet!

Das Hinweisgebersystem ist durch technische Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Um den Schutz der Meldungen sicherzustellen, werden alle vertraulichen Informationen verschlüsselt. Nur die Meldestelle, Frau Mareike Richter, erhält den Hinweis und bearbeitet diesen dann. Über die angegeben Kontaktdaten nimmt Frau Richter dann Kontakt mit dem Hinweisgeber auf.
Hier gelangen Sie zum elektronischen Hinweisgebersystem:

Für Fragen und weitere Informationen zum Hinweisgebersystem und Meldungen von Verstößen stehen Ihnen zur Verfügung:

Ansprechpartnerin

Mareike Richter, Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH

Abteilung:
Stabsstelle Projekt- und Unternehmensentwicklung
Telefon:
05631 569331
E-Mail:
meldestelle@krankenhaus-korbach.de

Die hier eingehenden Hinweise werden nur während der üblichen Bürozeiten abgerufen und bearbeitet. Das Hinweisgeber-System dient nicht zur Abwendung von Notfällen oder Gefahrenlagen.

Nur mit Ihrer Hilfe und Ihren Hinweisen können Gesetzes- oder Regelverstöße frühzeitig aufgedeckt und ermittelt und so die Entstehung weiterer Schäden verhindert werden.

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