Aufhebung des Besuchsverbotes
Liebe Patienten und Besucher,
noch immer befinden wir uns in einer Zeit, in der wir aufgrund des Corona-Virus vorsichtig sein müssen. Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter sowie zu Ihrem eigenen Schutz gelten im Stadtkrankenhaus daher folgende Vorsichtsmaßnahmen:
Aufhebung des Besuchsverbots zum 10. März 2022
- Pro Patient sind pro Tag max. zwei Besucher gestattet
(täglich in der Zeit von 10.30 – 12.00 Uhr sowie 15.00 – 19.00 Uhr) - Bitte registrieren sie sich am Empfang und halten Sie dafür Ihren Personalausweis bereit
- Alle Besucher müssen einen offiziellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 h) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 h) vorlegen. Dies geilt auch für Geimpfte und Genesene.
- In den Patientenzimmern gilt für Besucher und Patienten MNS-Maskenpflicht (auch für Kinder), FFP2-Masken sind freiwillig
- Besuche auf der Intensivstation sind nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich