Für Besucher
Ab dem 20. Oktober 2020 gilt Corona bedingt erneut ein absolutes Besuchsverbot im Stadtkrankenhaus.
Ausnahmeregelung vom Besuchsverbot:
- Geburten: Väter von Neugeboren
(Bitte beachten Sie: Väter dürfen weiterhin bei der Geburt dabei sein und im Familienzimmer übernachten. Wenn sie jedoch das Gebäude verlassen haben, können sie nicht wieder zurück auf die Station kommen) - Eltern minderjähriger Kinder
- Engste Angehörige von Palliativpatienten Patienten im Sterbeprozess und zur Abschiednahme
- Seelsorger
- Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
Laden sie sich den Fragebogen COVID-19 Besucher zum Ausfüllen herunter.
Alternativ liegt der der Bogen am Empfang aus.