Karriere
Stipendium für Medizin­studenten

Sie möchten finanziell unabhängig und sorgenfrei ihr Medizin-Studium absolvieren?

Von dem Wissen erfahrener Ärzte profitieren und den Grundstein für Ihre medizinische Karriere legen?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Göttingen engagieren wir uns mit Famulaturen und dem Praktischen Jahr (PJ) bereits seit vielen Jahren in der Ausbildung ärztlichen Nachwuchses. Der Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen Forschung, Lehre und Patientenorientierung sind uns hierbei ein besonderes Anliegen.

Mit unserem Stipendium-Programm fördern wir begabte Medizin-Studenten und geben Ihnen frühzeitig die Perspektive für eine qualifizierte Fachweiterbildung.

Wir bieten Ihnen

Finanzielle Unterstützung von 500,- € monatlich nach bestandenem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zur Approbation (max. Regelstudienzeit)

Individuelle Begleitung durch einen persönlichen Mentor sowie die fachliche Begleitung durch erfahrene Mediziner

Möglichkeit zu Famulaturen und Praktika in allen Fachbereichen

Kostenlosen Teilnahme an den umfangreichen Fortbildungsveranstaltungen

Nutzung der klinikeigenen Fachliteratur

Während der Semesterferien besteht die Möglichkeit für bezahlte Tätigkeit in der Klinik

Fachärztliche Weiterbildung mit Abschluss des Studiums nach Erhalt der Approbation

Nach Erhalt Ihrer Approbation bieten wir Ihnen mit einer Assistenzarztstelle die qualifizierte Weiterbildung zum Facharzt.

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten der Ärztlichen Weiterbildung.

Unsere Erwartungen

Sie erreichen Ihr Studienziel in vorgesehener Zeit und weisen uns regelmäßig Ihre absolvierten Studienleistungen nach. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten Sie sich, nach erfolgreichem Studienabschluss für mindestens drei Jahre in unserem Krankenhaus als Assistenzärztin /-arzt tätig zu werden. Selbstverständlich sind auch längere Vertragsdauern möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei Abbruch bzw. einem nicht erfolgreichen Abschluss des Studiums eine Rückzahlungsverpflichtung besteht. Dies gilt ebenso bei einer Nichtannahme eines Stellenangebotes oder einer Arbeitnehmerkündigung vor Ablauf der Bindungszeit.

Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte und beantworten Ihre Fragen.

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