Maskenpflicht im Krankenhaus ab 1. Mai

Stadtkrankenhaus Korbach nimmt Normalbetrieb behutsam wieder auf

Bereits Ende März haben die Krankenhäuser im Rahmen der Corona-Pandemie bundesweit planbare OP-Kapazitäten heruntergefahren und gesonderte Bereiche für die Behandlung von Covid-19 Patienten eingerichtet. Zudem gilt seit dem ein striktes Besuchsverbot in  Krankenhäusern, mit nur einigen wenigen Ausnahmen in besonderen Situationen. Das Stadtkrankenhaus Korbach rechnet damit, den Normalbetrieb nach dem 10. Mai behutsam wieder aufnehmen zu können. Im Zuge dessen bitten die Krankenhausverantwortlichen alle ambulanten Patienten und zugelassenen Besucher sowie Mitarbeiter von Serviceunternehmen um das Tragen von Alltagsmasken bzw. Schal/Tuch vor Mund und Nase in der Klinik. „Dadurch wollen wir die uns anvertrauten Patienten, aber auch unsere Mitarbeiter, so gut wie möglich schützen“, erläutert Geschäftsführer Sassan Pur. Aufgrund der bundesweiten Knappheit persönlicher Schutzausrüstung bitten die Klinikverantwortlichen alle ambulanten Patienten und sonstigen Besucher um das Tragen einer eigenen Maske, analog zu den Regelungen im Einzelhandel. Sowohl das Krankenhaus als auch die Praxen des Medizinischen Versorgungszentrums in Korbach und Bad Arolsen dürfen von allen Personen nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckungen betreten werden. „Mitarbeiter und stationäre Patienten erhalten von uns einen Mund-Nasen-Schutz. Ambulante Patienten, Begleitpersonen und Besucher bitten wir, sich selbst eine entsprechende Maske mitzubringen. Das können auch Tücher, Schals, Loops oder selbstgemachte Masken aus Baumwolle sein“, so Pur.

Zudem bekräftigt der Ärztliche Direktor, Dr. Arved-Winfried Schneider, noch einmal die dringende Bitte, immer 1,5 m Sicherheitsabstand zu anderen Personen zu halten. Zwar befinde man sich in Korbach aktuell immer noch in der glücklichen Lage, keine Covid-19 Patienten zu versorgen, aber „Die Pandemie ist leider noch lange nicht vorbei“, mahnt Dr. Schneider. Die Klinikverantwortlichen betrachten mit Sorge die aktuellen Entwicklungen in der Bevölkerung. „Wir müssen jetzt lernen mit dem Virus zu leben – dazu zählt neben dem gründlichen Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden eben auch das Abstandhalten von mindestens 1,5 m zu Anderen und die neu hinzu gekommene Maskenpflicht.“

Die Klinikverantwortlichen weisen auf die dringende Notwendigkeit hin, selbstgenähten Mund-Nasen-Schutz (sog. Alltags- oder Community-Masken) nach einmaligem Gebrauch direkt zu reinigen. „Zudem ist bei der Verwendung, gleicher welcher Art eines Mund-Nasen-Schutzes, immer darauf zu achten, vorm Auf- und Absetzen der Maske immer die Hände gründlich mit Seife zu reinigen“, informiert Dr. Schneider. Die Innenseite der Masken sollte grundsätzlich nicht mit den Fingern in Berührung kommen.

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