Weiter Maskenpflicht

Wir lockern weitere Corona-Maßnahmen – beiben aber vorsichtig

Zum 1. März 2023 werden auch im Stadtkrankenhaus Korbach weitere Corona-Schutzmaßnahmen gelockert. So brauchen Sie als Besucher des Stadtkrankenhauses keinen negativen Corona-Test mehr durchführen. Auch die 3 Mal wöchentliche Testpflicht für unsere Mitarbeiter entfällt. Lediglich bei vorhandenen Symptomen erfolgen Mitarbeiter-Testsungen. Wir freuen uns, dass damit weitere Lockerungen möglich sind.

Weiter Maskenpflicht im Stadtkrankenhaus
Zum Schutz der uns anvertrauten Patienten gilt für Besucher im Stadtkrankenhaus Korbach auch über den 1. März hinaus weiter die FFP-2 Maskenpflicht. Masken schützen nicht nur vor einer Coronainfektion, sondern auch vor anderen schweren Infekten. Aus diesem Grund werden auch unsere Mitarbeiter bei patientennahen Tätigkeiten aktuell weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz (sog. OP-Maske) tragen, auf Intensivstation sogar eine FFP-Maske. Ohne Patientenkontakt brauchen Mitarbeiter keine Maske mehr zu tragen.

 

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