Weitere Lockerungen

Stadtkrankenhaus lockert weitere Corona-Regeln für Besucher

Ab sofort gilt für Besucher im Stadtkrankenhaus nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (sog. OP-Maske) als verpflichtend. Bereits seit dem 10. März sind Patientenbesuche in der Korbacher Klinik wieder möglich. Es gilt weiterhin: Pro Patient maximal zwei Besucher täglich, um die Abstandregelungen in den Patientenzimmern einhalten zu können. Zudem bleibt aktuell die Testpflicht für alle Besucher (auch Geimpfte und Genesene) bestehen. Besuche sind täglich in der Zeit von 10:30 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr möglich. Für die Intensivstation gilt die Absprache mit dem behandelnden Arzt.

„Die Gesundheit der uns anvertrauten Patienten zu bewahren muss bei allen Lockerungen weiterhin im Vordergrund stehen“, ist sich der Ärztliche Direktor des Stadtkrankenhaus Korbach, Dr. Arved-Winfried Schneider, sicher. „Wir freuen uns, dass wir gerade auch in Anbetracht der wärmeren Temperaturen unseren Patienten, Besuchern und Mitarbeitern das Tragen des etwas angenehmeren Mund-Nasen-Schutzes ermöglichen können. In bestimmten medizinischen Bereichen ist für Mitarbeiter aber dennoch weiterhin die FFP2-Maske verpflichtend.“ Das freiwillige Tragen einer FFP2-Maske sei darüber hinaus weiterhin willkommen.

Zudem werde die Öffnungszeit der Cafeteria für Patienten und ihre Besucher erweitert: Täglich steht somit der Sitzplatzbereich in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr explizit für Patienten mit ihren Besuchern zur Verfügung. Mitarbeiter des Krankenhauses können sich während dieser Zeit mit Speisen und Getränken zum Mitnehmen versorgen. „Auf diese Weise möchten wir unseren Patienten wieder die Möglichkeiten zum entspannten Verweilen mit ihren Besuchern in unserer Cafeteria ermöglichen. Zugleich ist es uns aber auch wichtig eine Vermischung von Mitarbeitern und Besuchern in einem Bereich, in dem die Maske für die Speisenaufnahme abgelegt wird, zu vermeiden“, erläutert Klinik-Chef Sassan Pur. Zudem werde es zeitnah auch wieder möglich sein im Außenbereich der Cafeteria zu sitzen.

Pur erläutert auch nochmals die weitere Notwendigkeit der Testpflicht, auch für Geimpfte und Genesene: „Es ist gut, dass die Menschen sich impfen lassen – das dient dem Eigenschutz. Dennoch können sich Geimpfte und Genesene mit dem Virus infizieren und dieses auch weitergeben. Zum Schutz der zum Teil schwer kranken Patienten in unserer Klinik sind Abstandsregeln und Testpflicht für Besucher daher weiterhin dringend geboten.“

Das Besuchsverbot sei eine der unangenehmsten Maßnahmen während der Pandemie gewesen. „Wir sind uns sehr darüber bewusst, wie wichtig Besucher für unsere Patienten sind und auch das dies bei der Genesung eine große Rolle spielt. Daher hoffen wir sehr, dass die weitere pandemische Entwicklung es möglichst bald zulässt, auch die letzten Einschränkungen aufheben zu können“, so Dr. Schneider. „Wir bedanken uns bei allen Patienten, ihren Besuchern und unseren Mitarbeitern für das Verständnis und lange Durchhalten in den letzten zwei Jahren. Lassen Sie uns weiter gemeinsam gegen das Virus angehen!“

 

 

* Alle Bezeichnungen richten sich an alle Geschlechter

Nach oben scrollen